Häufig gestellte Fragen & die Antworten

Allgemeines

Kündigung

Die Kündigung Ihres Vertrages ist jeweils 4 Wochen zum Quartalsende möglich.

Ihre Kündigung muss fristgerecht erfolgen (s.o.).

Ihre Kündigung muss schriftlich - per Brief oder per E-Mail - erfolgen.

Nutzen Sie hierzu einfach unser Online-Formular.

Nach Eingang Ihrer Kündigung erhalten Sie von uns eine entsprechende Kündigungsbestätigung.

Nutzung

Das Parken im Parkhaus ist ausschließlich für PKW erlaubt. Ein Parken mit Zweirädern ist nicht gestattet.

Die zulässige Höhe des PKW liegt bei 2,10m.

Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass Sie bei einem technischen Defekt oder Wartungsarbeiten (Schranke ist oben) trotzdem mit Ihrer Parkkarte "einchecken"!

Sollten Sie dies nicht tun, können Sie das Parkhaus später nicht mehr verlassen, da das System nicht weiß, dass Sie rechtmäßig hineingefahren sind und sich die Schranke mit Ihrer Parkkarte nicht öffnen lässt!

Sollten Sie ein Problem mit einem Bezahlvergang am Kassenautomaten oder mit der Schrankenanlage haben, steht Ihnen hierfür unser Servicetechniker von Mo. - Fr. jeweils von 8.00 - 17.00 Uhr telefonisch unter 040/5588-6699 zur Verfügung.

Außerhalb der vorgenannten Zeiten wenden Sie sich bitte an die Geschäftsleitung unter Tel. 0171-8626646.

Parkkarten

Dauerparkkarten

Antragsformular

Wir melden uns dann bei dem/der Antragssteller*in und besprechen das weitere Vorgehen. Wenn ein passender Stellplatz verfügbar ist, wird ein entsprechender Vertrag geschlossen. Falls der Wunschbereich belegt ist, wird der / die Antragssteller*in auf die Warteliste gesetzt.

Nach dem der unterschriebene Vertrag samt erteiltem SEPA-Lastschriftmandat bei BPE eingegangen ist, wird die Dauerparkkarte am Empfang des Albertinen Krankenhauses zur Abholung gegen Unterschrift hinterlegt.

Es erfolgt dazu keine gesonderte Mitteilung mehr.

Die Stellplatzmiete wird jeweils zum Monatsanfang per SEPA-Mandat eingezogen.

Eine Einwilligung in das SEPA-Lastschriftverfahren ist obligatorisch für die Ausstellung einer Dauerparkkarte.

Eine Verrechnung mit dem Gehalt, das das Krankenhaus zahlt, erfolgt nicht, da BPE eine externe Firma ist.

Ja. Eine weitere Parkkarte kann beantragt werden (zum Antragsformular).

Die 2. Karte kostet einmalig 20 Euro. Der Betrag wird über das bestehende Lastschriftmandat eingezogen.

Es ist zu beachten, dass trotzdem immer nur mit einer Karte zur Zeit der Parkbereich genutzt werden kann.

Für eine parallele Nutzung ist ein weiter Mietvertrag nötig.

Nein, das ist leider nicht möglich.

Es bestehen nur die Möglichkeit den Vertrag vorübergehend zu kündigen und beim Wiedereinstieg einen erneuten Antrag zu stellen oder die Stellplatzmiete weiterzuzahlen, auch wenn der Platz vorübergehend nicht genutzt wird.

E-Mobilität

Ladesäulen

Wir halten für Sie mehrere Ladesäulen zum Aufladen Ihres Fahrzeugs bereit!

 

 

Preise im Überblick

PKW-Stellplatz

Ein Stellplatz im Parkhaus kostet derzeit 65 € mtl.

Ein Stellplatz auf dem Gelände, mit fest zugeordnetem Stellplatz, kostet derzeit 60 € mtl.

Ein Stellplatz auf dem Gelände, ohne fest zugeordnetem Stellplatz, kostet z.Zt. 41 € mtl.

Parken am Albertinen Krankenhaus

Kontakt zu uns

BPE • Betreibergesellschaft für Parken und Entertainment mbH Dackhof 14 · 24813 Schülp
040 / 55 88 66 99
info@bpembh.de
08:00 - 17:00 Uhr

Anleitungen